Was ist podologische Fußpflege?

Zurzeit kann sich jeder als Fußpfleger bezeichnen, ohne dafür eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren. Einzig der Titel des Podologe bietet einen Nachweis für eine qualifizierte Ausbildung, einen hohen Hygienestandart und eine professionelle medizinische Behandlung am Fuß des Patienten. Die Ausbildung zum Podologin wird stattlich geprüfte.

 

Das Qualitätsmerkmal der podologischen Fußpflege ist der hohe Hygienestandart, der durch das Podologengesetz (PodG) vorgeschrieben wird. Durch den Einsatz von Spezialgeräten zur Sterilisation der Instrumente (Autoklav) wird eine keimfreie Behandlung sichergestellt.

Ein Podologe verfügt über fundiertes Wissen in der Dermatologie, Anatomie und Orthopädie. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf die Behandlung von diabetischen Füßen gelegt. Hierzu werden verschiedene Spangentechniken eingesetzt um den Diabetiker von seinen schmerzhaft eingewachsenen Fußnägeln zu befreien.

Behandlung

Leistungsübersicht der podologischen Fußpflege:

  • medizinische Fußpflege bei Diabetes Patienten, Blutern und Patienten die mit Marcumar behandelt werden
  • operative Nachversorgung in der Fußpflege
  • Spangentechnik bei eingewachsenen Nägeln
  • Abtragung von Hornhaut
  • Behandlung von schmerzenden Hühneraugen und Warzen
  • Behandlung von Verletzungen und Entzündungen bei Fußnägeln
  • Behandlung von Pilz befallenen Nägeln

Zur podologischen Fußpflege werden hochqualitative Produkte von Gehwol, Allpresan, Cura Mar und Spirularin (das Mittel gegen Warzen und Nagelpilze) verwendet. Die Praxis verfügt über eine moderne Ausstattung und ist auf dem neusten Stand der Technik. Zur Desinfektion der Behandlungsinstrumente werden ein Autoklav, ein Ultraschallapparat und ein Desinfektionsbad eingesetzt.

Unterschied

Podolog/in

  • Therapeut/in mit Kassenzulassung mit Abrechnung von Rezepten bei allen Krankenkassen
  • Ausbildung vorgeschrieben (2 Jahre in Vollzeit bzw. 3-4 Jahre in Teilzeit) mit staatlicher Prüfung
  • gesetzlich vorgeschriebene Hygienerichtlinien und Sterilgutaufbereitung
  • Tätigkeiten gemäß Heilmittelrichtlinie und ärztlicher Anweisungen  auch bei Diabetikern

Fußpgleger/in

  • Pfleger/in ohne Kassenzulassung und ausschließlich privat zahlbar
  • Ausbildung nicht vorgeschrieben und keine staatliche Prüfung
  • nur Desinfektion erforderlich ohne weitere gesetzliche vorgeschriebene Hygiene
  • fachgerechter Nagelschnitt und kosmetische Pflege ohne medizinische Tätigkeiten